Was genau ist Diskriminierung und auf welchen Ebenen kommt sie vor?
Diskriminierung ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale, die entweder sichtbar oder nicht sofort erkennbar sind.
Es gibt verschiedene Arten von Diskriminierung, die in unterschiedlichen Bereichen vorkommen:
- Individuelle Diskriminierung zeigt sich durch das Verhalten einzelner Personen, zum Beispiel durch Beleidigungen, ausgrenzendes Verhalten oder sogar körperliche Angriffe.
- Institutionelle Diskriminierung entsteht durch die Regeln und Praktiken, die in Organisationen oder Institutionen Benachteiligung verursachen können.
- Kulturell-gesellschaftliche Diskriminierung beschreibt die oft stereotype Darstellung von benachteiligten Gruppen in den Medien, der Presse und in gesellschaftlichen Diskussionen.
- Strukturelle Diskriminierung umfasst alle vermeintlich neutralen Regeln und Normen, die den gleichberechtigten Zugang zu Dingen wie besseren Gehältern, Arbeitsplätzen oder gesellschaftlicher Teilhabe erschweren oder verhindern. Diese Perspektive ermöglicht es, das Zusammenspiel verschiedener Ausgrenzungsformen zu erkennen.
Was ist das AGG und welche Bedeutung hat es für die Antidiskriminierung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein wichtiges Gesetz im Einsatz gegen Diskriminierung in Deutschland. Es wurde im Jahr 2006 eingeführt, um Benachteiligungen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern. Das AGG verbietet Diskriminierung in den Bereichen Arbeit, Beruf und bei der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen. Es schützt Menschen vor Nachteilen bei Bewerbungen, am Arbeitsplatz und bei Kündigungen. Zudem verpflichtet das Gesetz Arbeitgeber dazu, Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.
Das AGG gibt klare rechtliche Grundlagen, die es Betroffenen ermöglichen, Gleichbehandlung einzufordern. Bei Diskriminierung können Betroffene zunächst versuchen, das Problem intern zu klären, indem sie sich an den Arbeitgeber oder eine zuständige Person wenden. Wichtig ist hierbei, den Vorfall genau zu dokumentieren und sich über die entsprechenden AGG-Regelungen zu informieren.
Falls keine interne Lösung gefunden wird, können Betroffene rechtliche Schritte einleiten, indem sie sich an ein Gericht oder eine Antidiskriminierungsstelle wenden. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um den Prozess besser zu verstehen. Das AGG gewährt den Betroffenen das Recht auf Schadensersatz und Entschädigung, wenn Diskriminierung nachgewiesen wird.
Das AGG spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Gleichbehandlungsrechten und trägt zur Bekämpfung von Diskriminierung bei. Mit klaren rechtlichen Vorgaben und Schutzmechanismen unterstützt das AGG eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft.
Welche Institutionen setzen Antidiskriminierung durch?
Institutionen, die Antidiskriminierung durchsetzen, umfassen Antidiskriminierungsstellen und Gleichstellungsbeauftragte. Sie bieten Unterstützung und Beratung für Menschen, die Diskriminierung erfahren, und helfen ihnen dabei, ihre Rechte geltend zu machen.
Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Unternehmen und Behörden mit mehr als zehn Mitarbeitenden Antidiskriminierungsstellen einrichten. Diese Stellen beraten Betroffene, klären Diskriminierungsvorwürfe und setzen Maßnahmen zur Vorbeugung um. Sie können eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des AGG und fördern eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Mithilfe von Beratungsangeboten und Meldeoptionen werden Betroffene ermutigt, Vorfälle zu melden und gegen Diskriminierung vorzugehen. Leider fehlen diese Anlaufstellen gerade auf dem Land in vielen Unternehmen und Behörden. Die Forderung der Einruchtung dieser ist deshalb auch ein zentraler politischer Schritt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine bundesweite Anlaufstelle und unterstützt Betroffene bei Diskriminierung in Bereichen wie Arbeit, Bildung und Zugang zu Dienstleistungen. Sie fördert Inklusion und Chancengleichheit und sensibilisiert die Öffentlichkeit für das Thema. Auf Landesebene gibt es ebenfalls Antidiskriminierungsstellen, die sich mit lokalen Fällen befassen und den Betroffenen zur Seite stehen.
LINKS:
AGG: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Grundgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html